HACCP-Schädlingsbekämpfung im Audit

ARZÉN Kft.
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Ein HACCP-konformes Schädlingsbekämpfungsprogramm besteht aus vier Elementen: einer schriftlichen Programmbeschreibung, einem Lageplan mit nummerierten Monitoringpunkten, rückwirkenden Kontrollprotokollen und den Zulassungen der eingesetzten Mittel samt Sicherheitsdatenblatt. Beim Audit ist in der Regel nicht die Anwesenheit eines Schädlings das Problem, sondern eine lückenhafte Nachweiskette.

Warum es an der Dokumentation hängt

Bei Lebensmittelaudits entsteht die Mehrzahl der Abweichungen im Bereich Schädlingsbekämpfung nicht dadurch, dass ein Schädling gefunden wird. Sondern dadurch, dass die Funktionsfähigkeit des Programms nicht nachgewiesen werden kann: Der Lageplan fehlt, frühere Kontrollprotokolle liegen nicht vor, oder es gibt keine Datenreihe, aus der hervorgeht, dass der Schädlingsdruck durch die Maßnahmen gesunken ist.

Ein Fang in der Falle bei sauber geführter Dokumentation ist beim Audit ein kleineres Problem als ein leerer Ordner in einem sauberen Betrieb.

Die vier Pflichtelemente

1. Schriftliche Programmbeschreibung

Sie erfasst die behandelten Zonen, die je Zone eingesetzte Technologie, die Häufigkeit der Maßnahmen samt Begründung sowie die Verantwortlichen auf beiden Seiten – beim Betrieb und beim Dienstleister.

2. Lageplan mit nummerierten Punkten

Jeder Monitoring- und Köderpunkt erhält eine laufende Nummer und wird in den Grundriss eingetragen. Der Auditor geht mit diesem Plan in der Hand durch den Betrieb: Soll Punkt 14 laut Plan neben dem Abfalllager liegen, muss er dort auch tatsächlich sein.

3. Rückwirkende Kontrollprotokolle

Pro Punkt, mit Datum: was gefunden wurde, was unternommen wurde, welches Mittel eingesetzt wurde. Daraus lässt sich der Trend bilden, und beim Audit ist der Trend der Beweis.

4. Zulassungen und Sicherheitsdatenblätter

Für jedes eingesetzte Mittel das gültige Sicherheitsdatenblatt und eine Kopie der Zulassung, sowie die Gewerbeerlaubnis des Unternehmens für die Schädlingsbekämpfung.

Wichtig: Die Hersteller aktualisieren die Sicherheitsdatenblätter. Eine veraltete Version ist ebenso eine Abweichung wie ein fehlendes Blatt.

Zonenbasierter Ansatz

Ein Betrieb ist nicht homogen. Wareneingang, Produktionsbereich, Verpackung, Fertigwarenlager und Sozialräume bergen unterschiedliche Risiken – und erlauben unterschiedliche Einsatzmittel.

  • Hochrisikozone mit Lebensmittelkontakt: Giftköder sind in der Regel nicht einsetzbar. Mechanische Fallen, Klebefallen-Monitore, UV-Lichtfallen.
  • Produktions- und Lagerbereich: Monitore, gezielte Residualbehandlung.
  • Außenbereich: verschließbare Köderstationen, vegetationsfreier Streifen.

Genau diese Schichtung prüft das Audit unter dem Begriff „Perimeterschutz“.

Checkliste vor dem Audit

Fragen, die es sich lohnt durchzugehen, bevor der Auditor eintrifft:

  1. Liegt das schriftliche Programm vor, und spiegelt es den aktuellen Zustand wider?
  2. Ist der Lageplan aktuell – wurde er nach dem letzten Umbau aktualisiert?
  3. Liegen alle Kontrollprotokolle der letzten 12 Monate vor?
  4. Wurde eine Trendauswertung erstellt, und geht daraus hervor, dass auf Ausreißer reagiert wurde?
  5. Sind die Sicherheitsdatenblätter gültig?
  6. Liegt eine Kopie der Zulassung des Dienstleisters vor?
  7. Stimmen die vor Ort tatsächlich vorhandenen Punkte mit dem Plan überein?
  8. Gibt es einen benannten Verantwortlichen auf Seiten des Betriebs?

Wenn Sie an einem Punkt nicht weiterkommen

Die ARZÉN Kft. erstellt und pflegt alle Elemente der Dokumentation: Lageplan, planmäßige Kontrollen, Protokolle, jährliche Trendauswertung, Datenblätter und Zulassungen. Bei der Übernahme eines bestehenden Programms prüfen wir zunächst, was in der bisherigen Dokumentation fehlt.

Häufige Fragen

Reicht es aus, einen Vertrag mit einer Schädlingsbekämpfungsfirma zu haben?

Nein. Der Vertrag allein belegt nicht, dass das Programm tatsächlich funktioniert. Der Auditor verlangt den Lageplan, die Kontrollprotokolle und die Trenddaten – also den Nachweis, dass die Maßnahmen stattgefunden haben und gewirkt haben. Auch mit gültigem Vertrag kann es zu einer Abweichung kommen, wenn die Dokumentation lückenhaft ist.

Wie oft müssen die Monitoringpunkte kontrolliert werden?

Die Häufigkeit richtet sich nach der Risikoeinstufung der Zone, nicht nach einer allgemeinen Regel. In Lebensmittelbetrieben ist in Hochrisikobereichen in der Regel eine monatliche oder häufigere Kontrolle angemessen, in einem Lager mit geringerem Risiko seltener. Die gewählte Häufigkeit muss im Programm schriftlich begründet werden.

Wer darf die Dokumentation des Schädlingsbekämpfungsprogramms unterzeichnen?

Die Fachkraft, die die Behandlung durchführt und über eine gültige Qualifikation verfügt. Die Dokumentation muss die Identifikationsdaten der ausführenden Person sowie die Zulassungsdaten des Unternehmens enthalten – der Auditor wird dies überprüfen.

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