Unkrautbekämpfung: Gelände und Garten

Ziel der industriellen Unkrautbekämpfung ist es, Betriebsgelände, befestigte Flächen und öffentliche Flächen unkrautfrei zu halten; Privatpersonen bieten wir dasselbe für Garten und Hof an. Das Gesetz verpflichtet den Grundstücksnutzer zur Bekämpfung der Ambrosia, und eine verunkrautete Fläche bietet zudem Schädlingen Unterschlupf. Die ARZÉN Kft. führt die Behandlung durch und dokumentiert sie.

Unkrautbekämpfung

Warum gehört die Unkrautbekämpfung zur Schädlingsbekämpfung?

Weil es sich um zwei Seiten desselben Problems handelt. Ein überwucherter, verunkrauteter Streifen rund um das Gebäude bietet Nagetieren direkt an den Wänden Unterschlupf, Nistmöglichkeiten und Nahrung. Neben einem solchen Streifen zeigt selbst ein gut funktionierendes Nagetier-Monitoring dauerhaft hohe Fangwerte, solange die Umgebung attraktiv bleibt.

Lebensmittelstandards verlangen deshalb ausdrücklich einen gereinigten, vegetationsfreien Streifen rund um das Gebäude – eine der Grundvoraussetzungen des sogenannten Perimeterschutzes.

Ambrosia: gesetzliche Verpflichtung

Der Grundstücksnutzer ist verpflichtet, die Blütenknospenbildung der Ambrosia zu verhindern und diesen Zustand bis zum Ende der Vegetationsperiode aufrechtzuerhalten. Die Behörde kann eine Bekämpfung im öffentlichen Interesse anordnen, deren Kosten der Grundstücksnutzer trägt, zusätzlich kann ein Pflanzenschutzbußgeld verhängt werden.

Bei großflächigen Betriebsgeländen erfordert dies eine regelmäßige, planmäßige Behandlung.

Wo führen wir sie durch?

Auf Industriegeländen und Betriebsflächen, auf Verladeflächen von Logistikzentren, entlang von Zaunlinien, auf befestigten Flächen und gepflasterten Parkplätzen, auf kommunalen öffentlichen Flächen sowie in Garten und Hof von Einfamilienhäusern.

Durchführung und Dokumentation

Der Zeitpunkt der Behandlung hängt von der Unkrautzusammensetzung und dem Vegetationsstadium ab. Über den Einsatz stellen wir ein Protokoll aus, das die behandelte Fläche, die Angaben zum verwendeten Mittel und den Zeitpunkt der Behandlung enthält – damit ist die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nachgewiesen.

Häufige Fragen

Ist die Bekämpfung der Ambrosia verpflichtend?

Ja. Der Grundstücksnutzer ist verpflichtet, die Blütenknospenbildung der Ambrosia auf dem Grundstück zu verhindern und diesen Zustand bis zum Ende der Vegetationsperiode aufrechtzuerhalten. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann ein Pflanzenschutzbußgeld nach sich ziehen, deshalb lohnt es sich, Betriebsgelände planmäßig und dokumentiert zu behandeln.

Warum lohnt es sich, das Betriebsgelände unkrautfrei zu halten?

Eine verunkrautete, überwucherte Fläche direkt am Gebäude bietet Nagetieren Unterschlupf und Nistmöglichkeiten und mindert dadurch die Wirksamkeit des Schädlingsbekämpfungsprogramms. Lebensmittelaudits prüfen gezielt den gereinigten Streifen rund um das Gebäude.

Behandeln Sie auch befestigte Flächen?

Ja. Wir behandeln auch gepflasterte und asphaltierte Flächen, Verladeflächen, entlang von Zaunlinien und Gleisanschlüssen, mit einer an den Flächentyp angepassten Technologie.

Weitere Leistungen