Warum das ganze Gebäude?
In einem Mehrfamilienhaus sind die Wohnungen keine voneinander getrennten Räume: Versorgungsschächte, Kabeldurchführungen, die Lüftungsanlage und bauliche Ritzen verbinden sie miteinander. Die Kakerlake und die Bettwanze wandern über diese Verbindungen.
Deshalb funktioniert die Einzelbehandlung einer Wohnung nicht: Die Population übersteht die Maßnahme in der Nachbarwohnung und kehrt nach dem Abklingen des Wirkstoffs zurück. Ein Befall in einem Mehrfamilienhaus lässt sich nur in einem Durchgang, für das gesamte Gebäude, beseitigen.
Befallsherde
Keller, Versorgungsschächte, der Müllschlucker und der Müllsammelraum sind in der Regel die am stärksten befallenen Stellen. Die Behandlung muss sich immer auch darauf erstrecken, selbst wenn die Meldung nur aus einer einzigen Wohnung kam.
Information der Bewohner
Die vollständige Abdeckung ist die Voraussetzung für den Erfolg. Vor der Behandlung übergeben wir der Hausverwaltung eine schriftliche Information; darin stehen der Termin, die nötigen Vorbereitungen und die Dauer der Wiederbetretungsfrist. Die ausgelassenen Wohnungen dokumentieren wir, denn sie stellen das Risiko einer Rückkehr dar.
Mit wem schließen wir den Vertrag?
Im Mehrfamilienhaus schließen wir den Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung, oder mit dem Facility-Management-Dienstleister, der das Gebäude betreibt – nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern. Das ist keine geschäftliche, sondern eine fachliche Entscheidung: Schädlinge bewegen sich frei zwischen den Wohnungen, den Kellern und der Lüftungsanlage, deshalb führt die alleinige Behandlung einer einzigen Wohnung zu keinem dauerhaften Ergebnis. Wenige Wochen nach der Bezahlung kehrt das Problem von der Nachbarschaft her zurück.
Bei einer eigenständigen Immobilie – Einfamilienhaus, freistehendes Geschäftslokal – schließen wir den Vertrag selbstverständlich direkt mit dem Eigentümer.
Abrechnung
Der Eigentümergemeinschaft geben wir eine transparente Abrechnung: die Zahl der behandelten Wohnungen, die durchgeführten Maßnahmen, die verwendeten Mittel und das Ergebnis der Nachkontrolle – in einer Form, die vor die Eigentümerversammlung gebracht werden kann.





