Warum die Bezeichnung „Schädlingsbekämpfungsdienstleistung“ nicht reicht
Ein Audit verlangt nicht den Vertrag, sondern den Nachweis, dass das Programm funktioniert. Der Vertrag wird dadurch nützlich, dass er genau benennt, was der Betrieb erhält – und dadurch auch einforderbar ist.
Der Erfahrung nach geht es bei den meisten Streitfällen nicht um den Preis, sondern darum, dass beide Seiten dachten, etwas sei Aufgabe der jeweils anderen.
Checkliste
Geltungsbereich
- Welche Zonen sind eingeschlossen und welche nicht – nach Gebäude, nach Stockwerk.
- Welche Schädlingsgruppen abgedeckt sind: Nager, kriechende Insekten, fliegende Insekten, Vorratsschädlinge, Vögel.
- Was mit einem im Vertrag nicht genannten Schädling geschieht: Ist ein gesondertes Angebot nötig, oder ist er eingeschlossen.
Häufigkeit und ihre Begründung
- Kontrollhäufigkeit je Zone, mit Zahlenangabe.
- Die Begründung, warum genau so viel – das verlangt das Audit.
- Umgang mit saisonalen Abweichungen, falls vorhanden.
Reaktion
- Reaktionsfrist bei akuter Meldung, in Stunden angegeben.
- Umgang mit Meldungen außerhalb der Arbeitszeit.
- An wen und über welchen Kanal gemeldet werden kann.
Dokumentation
- Detaillierte Auflistung der übergebenen Dokumente: Lageplan, Kontrollprotokoll, Sicherheitsdatenblätter, Zulassungskopien, Trendauswertung.
- Art und Frist der Protokollübergabe nach dem Einsatz.
- Jahresauswertung und -überprüfung: ob enthalten, und wann.
Daten
- Wem die Monitoringdaten und die Protokollreihe gehören.
- Was bei Vertragsende mit ihnen geschieht.
Kompetenz
- Qualifikation der ausführenden Fachkraft, Zulassungen des Unternehmens.
- Bei Begasung die gesondert benannte fachliche Aufsicht durch den Gasmeister.
- Bedingungen für den Einsatz von Subunternehmern.
Maßnahmenkette
- Wer über eine Feststellung informiert wird, und innerhalb welcher Frist.
- Wer auf Seiten des Betriebs für bauliche Reparaturen verantwortlich ist – denn die dauerhafte Lösung ist in der Regel kein Schädlingsbekämpfungsmittel, sondern die Reparatur eines schlecht schließenden Tors.
Wie vergleicht man Angebote?
Der häufigste Fehler ist der Vergleich anhand der Besuchsanzahl. Zwei Angebote zum gleichen Preis und mit derselben Anzahl von Einsätzen können einen sehr unterschiedlichen Wert bieten: In dem einen ist die Pflege des Lageplans, die Trendauswertung und die Jahresüberprüfung enthalten, in dem anderen nicht.
Drei Fragen, die schnell zwischen ihnen unterscheiden:
- Könnten wir ein Musterprotokoll erhalten? Das verrät mehr als der Preis.
- Was enthält die Jahresauswertung, und wann erhalten wir sie?
- Welche Unterstützung bietet der Dienstleister im Falle eines Audits?
Bei öffentlicher Beschaffung
Bei kommunaler und institutioneller Beschaffung lohnt es sich, die oben genannten Punkte in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen, denn so werden die Angebote inhaltlich vergleichbar, und so lässt sich vermeiden, dass sich das billigste Angebot ein Jahr später als Dokumentationslücke bemerkbar macht.
Die Dokumentationsanforderungen beschreibt ausführlich der HACCP-Schädlingsbekämpfungsleitfaden, die standardspezifischen Schwerpunkte der IFS-BRCGS-Vergleich. Ein Angebot können Sie über das Anfrageformular anfordern.