Zwei Risiken, nicht eines
Im Gastgewerbe verursacht ein Schädling zwei getrennte Schäden. Der eine ist behördlicher Art: Ein bei einer Kontrolle festgestellter Mangel kann zu einem Bußgeld, im schweren Fall zur Schließung des Betriebs führen. Der andere ist reputationsbezogen: Ein einziges von einem Gast aufgenommenes Foto einer Kakerlake prägt dauerhaft die Online-Bewertungen, und dieser Schaden lässt sich nachträglich nicht mehr beheben.
Küchen: wo sich der Befall versteckt
Die warmen, geschützten Hohlräume der Küchentechnik – die Rückwand von Öfen, die Isolierung von Spülmaschinen, der Motorraum von Kühlgeräten – sind ideale Lebensräume der Deutschen Kakerlake. Diese Stellen sind mit Oberflächenbehandlung nicht zu erreichen.
Voraussetzung für ein dauerhaftes Ergebnis ist das Verrücken der Geräte und die gezielte Gelbehandlung der Ritzen, gefolgt von der Nachkontrolle nach zwei bis drei Wochen, wenn die schlüpfende Generation bereits erscheinen würde.
Hotels: die Bettwanze
Mit dem Gästeverkehr besteht ein ständiges Einschleppungsrisiko. Die Behandlung darf sich nie auf das betroffene Zimmer beschränken: Auch die Nachbarzimmer sowie die darunter- und darüberliegenden Zimmer müssen kontrolliert werden.
Die Wärmebehandlung der Textilien, die gezielte Behandlung der Bettgestelle und der Möbelfugen sowie die verpflichtende Nachkontrolle ergeben zusammen ein dauerhaftes Ergebnis.
Diskretion
Wir arbeiten mit unbeschrifteten Fahrzeugen, in unauffälliger Arbeitskleidung, nach Geschäftsschluss. Die Gäste bemerken nichts von der Maßnahme.
Dokumentation
Behandlungsprotokoll, Sicherheitsdatenblätter, Kopien der Zulassungen und die Monitoringdaten – zusammen, in einer Form, die bei einer behördlichen Kontrolle sofort vorgelegt werden kann.
Was genau erwartet ein Audit von der Schädlingsbekämpfungsdokumentation? Das erläutern wir ausführlich in unserem Leitfaden zu den HACCP-Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung.





